Satzung

Die Satzung der Landhausbrigade

  • 1. Der Präsident ist unantastbar
  • 2. Erst trinken, wenn der Ausgeber „Prost“ gesagt hat, sonst ist eine Runde zu zahlen
  • 3. Bei der ersten Sitzung eines potentiellen neuen Mitglieds muss derjenige eine 15 Sekunden lange Ansprache halten, in der eine Aufnahme in den Verein begründet wird
  • 4. Bei Neuaufnahme eines Mitgliedes -> Eintrittsgebühr: 5 oder 8 Euro
  • 5. Keine Perle aus 95+1!! (Ansonsten 95+1 Flaschen Bier an die Brigade zahlen)
  • 6. Wer eine Perle aus Mannheim hat, ist für die Dauer der Beziehung vom Bezahlen des Monatsbeitrages entlastet
  • 7. Es werden keine Vereinslieder gesungen (außer denen des BTSV)
  • 8. Monatliche Gebühr: 4 Euro. Dies wird 12 mal im Jahr fällig, auch wenn z.B. im Januar keine Sitzung stattfindet
  • 9. Der Zeitpunkt für die Sitzungen ist auf 19:30 Uhr festgelegt, der offizielle Sitzungsstart erfolgt durch den Präsi oder Vertreter
  • 10. Bei Phrasen werden umgehend 0,50 Euro. in das Phrasenschwein gezahlt
  • 11. Handys dürfen nur in Ausnahmefällen nach Absprache klingeln, nur Vibration ist erlaubt. Ab dem Sitzungspunkt „Verschiedenes“ tritt diese Regel außer Kraft
  • 12. Ausweise gehen nur an Mitglieder des Vereins
  • 13. Frauen können keine Mitglieder im Verein werden
  • 14. Offene Diskussionen gibt es nur bei dem Punkt „Verschiedenes“
  • 15. Jeden Monat muss ein Liebling des Montats vom BTSV gewählt werden
  • 16. Monatliche Anbetung des Yobuu
  • 17. Kupfergeld (1, 2 und 5 Cent Stücke) geht in den Phrasenbären
  • 18. Gäste haben keine Entscheidungsgewalt
  • 19. Vorschläge für Satzungsänderungen müssen 1 Woche vorher beim Präsidenten oder dessen Stellvertreter abgegeben werden. Diese tragen dann die Vorschläge vor – Änderungen werden mit einfacher Mehrheit durchgesetzt – Abstimmen können nur die Mitglieder
  • 20. Bei Patt-Situationen schreitet der Rat ein und entscheidet
  • 21. Einladungen für potentielle neue Mitglieder können nur bei Sitzungen abgestimmt werden
  • 22. Das Geld aus dem Phrasenbären geht in die Kasse
  • 23. Die jährlichen Wahlen der Landhausbrigade (üblicherweise im Februar) erfolgen anonym per Stimmzettel
  • 24. Jedes Mitglied hat bei erscheinen zur Sitzung ein Bier aus der Kasse frei
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